Gerhard Hauk
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Partner
Fachanwalt für Arbeitsrecht in Gießen
Ich bin Rechtsanwalt Gerhard Hauk, 66 Jahre alt, verheiratet und Vater von zwei erwachsenen Töchtern.
Ich habe die Qualifikation als Fachanwalt für Arbeitsrecht und bin tätiger Insolvenzverwalter an verschiedenen hessischen Amtsgerichten.
Meine Berührungspunkte mit dem Arbeitsrecht begannen unmittelbar nach dem Studium in meiner Zeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Professur des Bundesverfassungsrichters Prof. Dr. Alfred Söllner. In dieser Zeit war ich neben meiner Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter Dozent beim hessischen Verwaltungsschulverband für das Fachgebiet Arbeits- und Tarifrecht. Daneben war ich Dozent bei der IHK Friedberg für das Fach Arbeits-,Sozial- und Berufsbildungsrecht. Bei der IHK Friedberg war ich zudem Mitglied des Prüfungsausschusses als Beauftragter der Arbeitgeber.
In meiner arbeitsrechtlichen Praxis vertrete ich sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Mein Schwerpunkt ist das so genannte Individualarbeitsrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen dem einzelnen Arbeitnehmer zu seinem Arbeitgeber regelt. Viele Ansprüche aber auch Pflichten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber ergeben sich aus völlig unterschiedlichen Gesetzen (BGB, Gewerbeordnung, Kündigungsschutzgesetz etc.), aber insbesondere auch auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs. In dieser komplizierten und sich rasch ändernden Rechtsmaterie kann nur der spezialisierte Fachanwalt kompetente Auskünfte und Hilfestellungen auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung geben.
Im Wesentlichen befasse ich mich mit notwendigen Umstrukturierungen von Betrieben und damit einhergehenden Personalanpassungen. Weiterhin gehören das Herbeiführen von außergerichtlichen, einvernehmlichen Vergleichen sowie das Führen von Arbeitsgerichtsprozessen bei Kündigungen zu meinem arbeitsrechtlichen Alltag.
Seit über 30 Jahren bin ich zunächst als Konkursverwalter und nunmehr als Insolvenzverwalter an verschiedenen hessischen Gerichten tätig. Daher ist ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit das komplizierte Arbeitsrecht an der Schnittstelle zum Insolvenzrecht. Hier insbesondere die Abgrenzung von vorrangigen Masseforderungen zu den normalen Insolvenzforderungen. Weiterhin sind die Auswirkungen des Betriebsübergangs gemäß § 613a BGB ein Beratungsschwerpunkt. Der rechtsgeschäftliche Betriebsübergang und die dazu ergangene Rechtsprechung des EuGH haben gravierendeAuswirkungen für die Arbeitsverhältnisse beim alten und beim neuen Arbeitgeber. Ich berate Geschäftsführer und Gesellschafter sowohl bei einer drohenden Insolvenz als auch während des Insolvenzverfahrens. Dabei geht es im Wesentlichen um die Abwehr von Haftungsansprüchen, die sowohl von behördlichen Stellen als auch vom Insolvenzverwalter gegenüber den Geschäftsführungsorganen geltend gemacht werden.
Entscheidend für mich ist es gerade im Arbeitsrecht und im Insolvenzrecht, unter Beachtung der rechtlichen Rahmenvorgaben, wirtschaftlich vernünftige und praktikable Ergebnisse für unsere Mandanten zu erreichen. Dabei sind meine langjährige Tätigkeit als Insolvenzverwalter und Fachanwalt für Arbeitsrecht und die dabei gewonnenen Erfahrungswerte eine solide Grundlage für die notwendigen vertrauensvollen Verhandlungen mit allen Beteiligten.
Ich freue mich darauf, für Sie tätig werden zu dürfen.
Mitgliedschaften:
Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID)
Arbeitskreis InsO Rhein-Main
Deutscher Anwaltsverein
Oberhessischer Anwaltsverein